Rechtsprechung
BGH, 30.10.1998 - V ZR 367/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nutzungsentschädigung nach Erlöschen der Erfüllungsansprüche
- Judicialis
BGB § 326 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 325 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 433 Abs. 1; ; BNotO § 15; ; ZPO § 565 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 433
Rechtsnatur der Gegenleistung des Käufers; Verschaffung des Besitzes ohne Eigentumsverschaffung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 19
- NJW-RR 1999, 346
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.06.1990 - VIII ZR 72/89
Rechte des Käufers bei Verpflichtung des Verkäufers zur Umrüstung des zu …
Auszug aus BGH, 30.10.1998 - V ZR 367/97
Nimmt der Käufer den Verzug des Verkäufers mit der Verschaffung des Eigentums zum Anlaß, das Vertragsverhältnis gemäß § 326 Abs. 1 BGB zu liquidieren, bedarf es daher mangels Teilbarkeit der Leistungspflicht des Verkäufers keiner Darlegung des Käufers gemäß § 326 Abs. 1 Satz 3, § 325 Abs. 1 Satz 2 BGB, an der zeitweiligen Überlassung des Besitzes im Hinblick auf das Ausbleiben der vereinbarten Eigentumsübertragung kein Interesse zu haben (vgl. BGH, Urt. v. 27. Juni 1990, VIII ZR 72/89, NJW-RR 1990, 1462, 1464). - BGH, 07.02.1969 - V ZR 112/65
Verkauf von Grundstücken zum Zweck der Bebauung - Versagung der behördlichen …
Auszug aus BGH, 30.10.1998 - V ZR 367/97
Ist der Verkäufer nicht bereit oder in der Lage, dem Käufer das Eigentum an der übergebenen Sache zu verschaffen, so bedeutet die Verschaffung des Besitzes keine Teilleistung, vielmehr scheitert die Erfüllung des Kaufvertrags insgesamt (…Palandt/Putzo, BGB, 57. Aufl., § 433 Rdn. 6; ferner Senatsurt. v. 7. Februar 1969, V ZR 112/65, NJW 1969, 837).
- BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98
Nichterfüllung bei Rechtsmängeln
Nach der gesetzlichen Konzeption des Leistungsstörungsrechts kann die Leistung des Verkäufers nicht in eine Eigentumsübertragung und eine Bewirkung der Lastenfreiheit aufgeteilt werden, ebensowenig wie zwischen Eigentumsübertragung und Besitzverschaffung eine solche Trennung vorgenommen werden kann (vgl. Senat, Urt. v. 30. Oktober 1998, V ZR 367/97, NJW-RR 1999, 346, 347). - BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03
Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum
Zwar kann bei Verkauf einer Eigentumswohnung die Leistung des Verkäufers schon mit Blick auf § 6 Abs. 1 WEG nicht in die Übertragung des Miteigentumsanteils einer- und die Übertragung des Sondereigentums andererseits aufgeteilt werden (vgl. Senat, Urt. v. 30. Oktober 1998, V ZR 367/97, NJW-RR 1999, 346, 347 für Verschaffung nur des Besitzes;… Urt. v. 21. Januar 2000, V ZR 387/98, NJW 2000, 1256 für Verschaffung nur belasteten Eigentums). - BGH, 12.10.2001 - V ZR 220/00
Umfang des Treuhandauftrags des Notars bei Hinterlegung des Kaufpreises im Rahmen …
Die aus dem dispositiven Gesetzesrecht hergeleiteten Erwägungen des Senats zur vollständigen Nichterfüllung des Kaufvertrags im Falle eines Rechtsmangels (…Urt. v. 21. Januar 2000, V ZR 387/98, NJW 2000, 1256; vgl. auch Urt. v. 30. Oktober 1998, V ZR 367/97, NJW-RR 1999, 346) weichen dem auf anderes gerichteten (hypothetischen) Willen der streitenden Parteien. - LG Stuttgart, 17.04.2024 - 21 O 160/23
Keine Gewinnbeteiligung aus einem Kunstberatungsvertrag bei nur zum Teil …
Eine Anwendung des § 326 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 scheidet aus (…zum Ganzen BeckOGK/Herresthal, 1.4.2022, BGB § 326 Rn. 142, 143, 146;… MüKoBGB/Ernst, 9. Aufl. 2022, BGB § 326 Rn. 31 ff.; i.E. so auch BGH 30.10.1998 - V ZR 367/97, NJW-RR 1999, 346, unter II.;… vgl. auch BeckOK BGB/H. Schmidt, 69. Ed. 1.2.2024, BGB § 326 Rn. 30). - BGH, 23.02.2006 - V ZR 191/05
Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung bei abweichender Bauausführung eines …
Erfüllt der Veräußerer wegen einer vom Aufteilungsplan wesentlich abweichenden Bauausführung eines Geschosses seine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung und Besitzübertragung nicht, kann der Erwerber das Vertragsverhältnis insgesamt nach § 326 BGB a.F. liquidieren (so Senat, Urt. v. 30. Okt. 1998, 367/97, NJW-RR 1999, 346, 347).